Hinweis: Die Führung eines Fahrtenbuchs als
Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften und der
expliziten Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenats (UVS) vom
22.06.2007 als formell nicht ordnungsmäßig anerkannt. Bei der Führung
eines Fahrtenbuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein,
dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der
ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Das formell nicht
ordungsgemäß geführte Fahrtenbuch wird aber in materieller Hinsicht als
Beweismittel anerkannt. Das heißt, unter Beachtung sonstiger Fakten (wie
zB. weiteres Auto im Haushalt) dient es als Basis für eine sachgerechte
Schätzung (eine willkürliche Strafzuschätzung darf nicht erfolgen). Damit
diese Excel-Vorlage auch formell als ordnungsgemäß anerkannt wird, muss es
als Vorlage ausgedrucktund händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen
dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.
Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei
wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der
Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt
sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass
der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.
Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als
Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen
dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.